Kostenübernahme private Krankenkasse

Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist in der Regel problemlos möglich.

Allerdings gibt es einige private Tarife, welche nur Basisleistungen vorsehen. Sehr selten ist hier die Psychotherapie als Leistung generell ausgeschlossen. Auch ist der gewährte Leistungsumfang in jedem Tarif unterschiedlich. Mal werden nur 20 Sitzungen pro Kalenderjahr von der Kasse erstattet, mal ist die Sitzungsanzahl unbegrenzt.

Bei einigen Kassen muss nach den probatorischen Sitzungen ein Therapieantrag für die Leistungszusage gestellt werden, bei anderen Kassen reicht die Rechnungsstellung durch den Behandler.

Erkundigen Sie sich deshalb bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie.

Bei den manchen privaten Kassen, darunter die Alte Oldenburger oder LKH (Landeskrankenhilfe) ist leider Vorsicht geboten: Diese kleinen Kassen sehen in ihren Versicherungsbedingungen generell bzw. in einigen Tarifen psychotherapeutische Leistungen nur bei Ärzten und nicht bei Heilpraktikern/ Psychologen / Psychologischen Psychotherapeuten vor.

Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.